Die Kammern Freiburg des Landesarbeitsgerichts verfügen über eine gemeinsame Gerichtsbibliothek mit dem im selben Gebäude ansässigen Arbeitsgericht Freiburg. Sie umfasst – auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten – Entscheidungssammlungen, Zeitschriften und Fachbücher vorwiegend zum Arbeitsrecht.
Es ist grundsätzlich nur eine interne Nutzung der Gerichtsbibliothek vorgesehen.
Das Landesarbeitsgericht erteilt keine Tarifauskünfte. Mitglieder eines Arbeitgeberverbandes oder einer Gewerkschaft erhalten den einschlägigen Tarifvertrag von ihrem Verband. Diejenigen, für die ein Tarifvertrag aufgrund einer Allgemeinverbindlicherklärung maßgebend ist, können den einschlägigen Tarifvertrag von einer der Tarifparteien gegen Erstattung der Selbstkosten anfordern. Ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in das Internet eingestellt (www.bmas.bund.de). Im Übrigen können verschiedene Tarifverträge auch von den Homepages der Verbände oder anderer Stellen abgerufen werden (z.B. www.bw.igm.de, www.ig-zeitarbeit.de).