Beim Landesarbeitsgericht ist ein Präsidium gebildet, das aus dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Zahl gewählter Richterinnen und Richter besteht. Das Präsidium bestimmt die Besetzung der Spruchkörper (Kammern), regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte. Die Anordnungen des Präsidiums werden vor dem Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer getroffen. Die Einzelheiten der Geschäftsverteilung ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan:
2024
Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 377 KB)
1. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 396 KB)
2. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 287 KB)