Öffentlichkeit der Verhandlung
Die Verhandlungen des Landesarbeitsgerichts sind grundsätzlich öffentlich (§ 169 GVG) und können ohne Voranmeldung besucht werden.
Besuchergruppen
Für Besuchergruppen wird aus organisatorischen Gründen eine Voranmeldung erbeten.
Kammern Stuttgart: Herr Hausch (0711 6685-504 oder poststelle@lag.justiz.bwl.de)
Kammern Freiburg: Frau Grafmüller (0761 7080-314 oder freiburg@lag.justiz.bwl.de)
Kammern Mannheim: Frau Mezger (0621 292-3095 oder mannheim@lag.justiz.bwl.de).
Gruppen mit spezifischen Interessen (z.B. Schulklassen oder Betriebsratsschulungen) kann bei frühzeitiger Kontaktaufnahme bei der Suche nach "interessanten" Verhandlungen geholfen werden.