Keine Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG bei Einführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrags (ERA-TV) in der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg

Datum: 04.02.2009

Kurzbeschreibung: 

Die Tarifvertragsparteien IG Metall und SÜDWESTMETALL e.V. haben im September 2003 den Entgeltrahmentarifvertrag (ERA-Tarifvertrag) abgeschlossen, dessen verbindliche Einführung bis Ende Februar 2008 in den Betrieben der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg erfolgt ist. Eine der wesentlichen Neuerungen durch diesen Tarifvertrag betrifft die Entgeltfindung. Der ERA-Tarifvertrag sieht hierzu ein grundsätzlich anderes Verfahren vor als das frühere Lohn- und Gehaltsabkommen in der Metall- und Elektroindustrie.

Im Zuge der Einführung des ERA-Tarifvertrags haben einzelne Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG reklamiert. Nach dieser Vorschrift hat der Betriebsrat ein Mitbeurteilungsrecht unter anderem bei Ein- und Umgruppierungen einzelner Arbeitnehmer. Die einzelnen Arbeitgeber haben demgegenüber - gestützt auch auf eine Protokollnotiz der Tarifvertragsparteien - die Auffassung vertreten, dass den einzelnen Betriebsräten ein Mitbestimmungsrecht nicht zusteht, weil es unter der Geltung des ERA-Tarifvertrags keinen Eingruppierungsvorgang mehr geben würde.

Mit Beschlüssen vom 16. Januar 2009 und 2. Februar 2009 hat das Landesarbeitsgericht entschieden, dass den Betriebsräten bei der Einführung der ERA-Tarifverträge kein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG zukommt. Wegen grundsätzlicher Bedeutung dieser Rechtsfragen ist die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht jeweils zugelassen worden.


LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 16. Januar 2009 - 5 TaBV 2/08

Link öffnet neues Fenster Beschluss  5 TaBV 2/08 (PDF, 128 KB)


LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 2. Februar 2009 - 4 TaBV 1/09

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