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Herr Hans Augenschein zum Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg ernannt
Datum: 06.06.2011
Kurzbeschreibung: Am 6. Juni 2011 hat der Ministerpräsident Herrn Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Hans Augenschein zum Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg ernannt.
Herr Hans Augenschein, geboren am 3. Mai 1956 in Backnang, verheiratet, ein Kind, war nach Studium der Rechtswissenschaften von 1975 bis 1980 in Tübingen und Referendariat von 1981 bis 1983 in Heilbronn zunächst von 1983 an als Rechtsanwalt in Heilbronn tätig. Am 1. Juni 1985 trat er in die baden-württembergische Arbeitsgerichtsbarkeit ein, wo er erstinstanzlich am Arbeitsgericht Ulm eingesetzt und dort am 13. Juli 1988 zum Richter auf Lebenszeit ernannt wurde. Von 1989 bis 1991 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgeordnet. Nach einer Abordnung im Jahre 1996 an das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg wurde er am 27. Juni 1997 zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht ernannt. Er übernahm den Vorsitz der in Stuttgart eingerichteten Kammer 20, die u.a. für Rechtsmittel und Rechtsbehelfe gegen in Ravensburg getroffene Entscheidungen des Arbeitsgerichts Ulm zuständig war. Diese Verfahren wurden auch zweitinstanzlich auf dem Gerichtstag in Ravensburg verhandelt. Mitte September 2010 wurde ihm zugleich der Vorsitz der für Streitwert- und Kostenbeschwerden sowie die Bestimmung des zuständigen Gerichts zuständigen Kammer 5 übertragen. Seit dem 1. Mai 2011 ist er neben der Kammer 5 für Aufgaben der Gerichtsleitung und -verwaltung zuständig.
Herr Augenschein war von 1989 bis 1996 nebenamtlich als Referendar-Arbeitsgemeinschaftsleiter tätig und prüft seit 1995 im Zweiten Juristischen Staatsexamen. Seit 1995 wirkt er in der EDV-Textkommission mit, die die Software „Fokus“ für die Geschäftsstellenverwaltung entwickelt hat und ständig aktualisiert. Seit 2001 ist er Mitglied des Präsidialrats, seit 2009 Mitglied des Präsidiums.