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Massenhafte IBM-Verfahren
Datum: 20.07.2011
Kurzbeschreibung:
Das Arbeitsgericht Stuttgart und das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) werden seit Beginn des Jahres 2010 mit Verfahren betreffend die Betriebsrentenanpassung bei der Firma IBM förmlich „überschwemmt“. Darüber wurde vereinzelt in örtlichen Tageszeitungen berichtet.
In der ersten Jahreshälfte 2011 gingen beim Arbeitsgericht Stuttgart und beim LAG insgesamt 1148 bzw. 470 IBM-Verfahren ein. Das sind 15,2 % aller Urteilsverfahren in der ersten Instanz bzw. 35 % aller Berufungsverfahren in der zweiten Instanz.
In allen Fällen haben bisher alle Kammern des Arbeitsgerichts Stuttgart und des LAG Stuttgart entschieden, dass die Firma IBM in den Jahren ab 2008 die Betriebsrenten rechtswidrig zu niedrig erhöht hat. Das beruht darauf, dass die Firma IBM den Anpassungsentscheidungen einen unrichtigen Prüfungszeitraum zu Grunde legt. Sie zieht nicht - wie dies das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung fordert - den Zeitraum vom individuellen Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag, sondern nur die letzten drei Jahre heran. Das Bundesarbeitsgericht hat bisher in allen Fällen so genannte Nichtzulassungsbeschwerden gegen die Urteile des LAG zurückgewiesen.
Für das Arbeitsgericht Stuttgart und das LAG haben die IBM-Verfahren erhebliche Folgen für die Arbeitsbelastung. Da die Firma IBM nahezu jedes Verfahren durch alle Instanzen prozessiert, muss jeder Fall durch eine streitige Entscheidung abgeschlossen werden. Eine zeit- und kostensparende Erledigung der Prozesse durch ein Pilotverfahren, dessen Ergebnis für die Folgeverfahren übernommen wird, hat IBM - entgegen der Praxis in ähnlichen Masseverfahren - abgelehnt. Die Situation der Arbeitsgerichtsbarkeit wird dadurch verschärft, dass bisher nur ein Bruchteil der nach hiesiger Kenntnis ca. 20.000 Betriebsrentner eine Klage auf zutreffende Betriebsrentenanpassung eingereicht hat. Es drohen noch Hunderte von weiteren Klagen.
Die Leidtragenden dieser Prozesstaktik sind an erster Stelle die Betriebsrentner, die sich ihr Recht in jedem Einzelfall erstreiten müssen. Die Leidtragenden sind aber auch die anderen Parteien, deren Verfahren wegen der Betriebsrentenfälle weniger zügig bearbeitet werden können. Besonders bedenklich ist, dass die Firma IBM nicht bereit ist, die Grundsatzentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu akzeptieren. Die Firma IBM untergräbt damit die Autorität der Rechtsprechung. Außerdem steht das Verhalten der Firma IBM im Widerspruch zu den eigenen Ethik-Richtlinien, wonach sich jeder Unternehmensangehörige zur Einhaltung der Gesetze und der allgemein gültigen ethischen Standards verpflichtet.
Auch demnächst stehen wieder zahlreiche Verhandlungen beim Arbeitsgericht Stuttgart und beim LAG an.
Für weitere (Hintergrund-) Informationen steht der Pressesprecher des LAG gerne zur Verfügung.