Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 23.07.2025
Aktenzeichen: 4 Sa 62/24
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 15. Ok-tober 2024 (25 Ca 1258/24) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst.
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die außerordentliche Kündigung vom 6. Februar 2024 aufgelöst wurde.
2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein endgültiges Zeugnis zu erteilen, das sich auf Führung und Leistung erstreckt.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III. Die Beklagte hat die Kosten erster Instanz zu 4/7 und der Kläger zu 3/7 zu tragen. Die Kosten der Berufung habe die Parteien je zur Hälfte zu tragen.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.