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Datum: 22.07.2025

Aktenzeichen: 15 Sa 46/24

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom 16.07.2024 - 12 Ca 1274/23 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es in Nr. 2 des Tenors statt "01.10.2023" "03.10.2023" lautet.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen