Datum: 30.10.2024

Aktenzeichen: 21 TaBV 8/24

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg vom 30. Juli 2024 - 26 BV 23/24 - abgeändert:

Die Anträge des Betriebsrats werden zurückgewiesen.

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